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Massenpetition an die Bundesregierung

Herrieden, 20.07.2020 - Wer Strom selbst erzeugt und verbraucht, muss Abgaben bezahlen, auch wenn er keine Förderung aus dem EEG bekommt. Das ist so, als ob Sie für Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten Steuern bezahlen müssten.

Die europäische Richtlinie für erneuerbare Energie vom Dezember 2018 sagt: "Für Energie, die an Ort und Stelle verbraucht wird, sollen die Mitgliedstaaten keine Abgaben, Umlagen oder Gebühren erheben. Das gilt für Anlagen bis zu 30 kW."

Hier können Sie die Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie in Deutschland auffordern.

Hier finden Sie die Petition zur solaren Eigenversorgung.

Hier können Sie der Genossenschaft Regionalstrom Franken beitreten.

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Bürgergemeinschaften und Eigenverbraucher bekommen günstigere Bedingungen

Brüssel - Die neue europäische Richtlinie zur "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" ist seit 24.12.2018 in Kraft. Kleinerzeuger und Bürgergemeinschaften bekommen erheblich günstigere Bedingungen.

Das europäische Parlament hat am 11. Dezember 2018 die neue „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ beschlossen. Sie war wohl als Weihnachtsgeschenk gedacht, denn man ließ sie am 24. Dezember in Kraft treten. Hält der Inhalt was der Titel verspricht? Wir denken schon. Hier die wichtigsten Neuregelungen:

1. Für Energie, die „an Ort und Stelle“ verbraucht wird, sollen die Mitgliedstaaten keine Abgaben, Umlagen oder Gebühren erheben. Das gilt bis zu 30 kW installierter Leistung.
Falls selbsterzeugter Strom nach einem nationalen Gesetz gefördert wird, kann er zwar mit einer Umlage belastet werden; diese darf aber nicht „die Wirtschaftlichkeit untergraben.“

2. Eigenverbraucher dürfen ihren überschüssigen Strom direkt, über Aggregatoren oder über Erzeugerplattformen verkaufen.

3. Die Richtlinie sieht außerdem die Möglichkeit zum „kollektiven Eigenverbrauch“ in Mehrparteiengebäuden und Gebäudekomplexen vor.

4. Erstmals verankert das europäische Recht „Erneuerbare Energien Gemeinschaften“ als eigenständige Wirtschaftsakteure.
Ihre Tätigkeit soll „keinem rein kommerziellen Zweck dienen,“ sondern primär „den Nutzen der Mitglieder und der Umgebung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht fördern.“
Die Kontrolle des Betriebs soll durch Anteilseigner und Mitglieder erfolgen, die in der Nähe ansässig sind.

Alles in allem ist damit für die Bürgerenergie eine stabile Rechtsgrundlage geschaffen!

5. Die Bürgergemeinschaften haben ebenso wie die Eigenverbraucher das Recht, Energie nicht nur zu erzeugen, sondern auch zu speichern, innerhalb der Mitglieder zu teilen oder an Dritte zu verkaufen.

6. An zwei Stellen geht die neue Richtlinie zum Schutz der Bürgergemeinschaften sogar vom „soll“ zu deutlicheren Formulierungen über:
• Bei Ausschreibungen „sind“ die Spezifika von Bürgergemeinschaften besonders zu berücksichtigen.
• Die Kooperation der Verteilnetzbetreiber mit den Gemeinschaften zur Ermöglichung von Energietransfers und Informationszugängen „ist sicherzustellen.“

7. Bei Ausschreibungen können die Mitgliedstaaten „kleine Anlagen“ und Demonstrationsprojekte künftig ausnehmen. Außerdem erlaubt die Richtlinie „regionale Diversifizierung.“
Das ist für Süddeutschland bei Windstrom-Ausschreibungen besonders wichtig.

8. Schließlich löst das europäische Recht endlich die Speicherproblematik: Mit Eigenerzeugungsanlagen zusammengeschaltete Speicher sollen ohne Doppelbelastung durch Gebühren, Abgaben und Netzentgelte betrieben werden dürfen.

An dieser Stelle müssen wir etwas Wasser in den Wein gießen. Nach dem Brüsseler Kompromiss haben die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2021 Zeit, die Richtlinie „entsprechend nationaler Gegebenheiten“ umzusetzen. Deutschland trat in den europäischen Verhandlungen gegenüber der dezentralen Bürgerenergie als Bremser auf. Deshalb wird noch viel Druck auf die Bundesregierung nötig sein, damit das neue europäische Recht in unserem Land ohne Abstriche wirksam wird.

Hier können Sie den Beitrag abrufen: 190114-Neuer Europäischer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien

 

Aktuelles zur Regionalstrom Franken eG

Berlin, 7. September 2017 – Die Agentur für erneuerbare Energien analysierte im Sommer 2017 regionale Modelle zur Stromvermarktung. Der Journalist Jörg Mühlenhoff präsentiert hier seinen Bericht über die Genossenschaft Regionalstrom Franken.

Die wichtigsten Ergebnisse

Das historisch gewachsene Stromnetz der Main-Donau Netzgesellschaft reicht ringförmig um den Ballungsraum Nürnberg ins fränkische Umland. Es soll den erneuerbaren Strom, der im ländlichen Raum um Nürnberg nicht direkt verbraucht werden kann, bedarfsgerecht in den Ballungsraum mit über einer Million Einwohner transportieren. Die Regionalstrom Franken und die N-ERGIE als kommunaler Energieversorger sind sich einig: Stadt und Land sollen sich langfristig mit ihren erneuerbaren Potenzialen und Verbrauchsmustern so ergänzen, dass eine effiziente und verlässliche Versorgung ermöglicht wird.
Nicht ganz nebenbei vermeidet ein solches Energiesystem der kurzen Wege auch Treibhausgase und stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe. Noch ist die regionale Stromversorgung in Franken kein Massengeschäft.

Der kommunale Nürnberger Versorger ist aber zufrieden mit dem regionalen Stromtarif, den er bisher nur an Gewerbekunden anbietet. „Wir freuen uns über das Interesse unserer Kunden“, sagt N-ERGIE-Sprecherin Dr. Heidi Willer. Seit der Einführung des regionalen Tarifs 2016 hätten sich innerhalb von anderthalb Jahren schon rund 500 Gewerbekunden angemeldet. Nur ein geringer Aufpreis bei der monatlichen Grundgebühr (54.-€ statt 48.-€) fällt an. Der Arbeitspreis ist identisch mit dem nicht-regionalen Standardtarif. Der Bezug ist noch auf 100.000 Kilowattstunden jährlich pro Kunde begrenzt. Das heißt, dass Handwerksbetriebe, Dienstleister und kleine Industrieunternehmen ihren Strombedarf mit dem Regionaltarif decken.

Wie es weitergeht
„Wir können uns in Zukunft ein ähnlich konzipiertes Angebot für Privatkunden sehr gut vorstellen“ sagt N-ERGIE-Pressesprecherin Dr. Heidi Willer.

 

DIE ENERGIEWENDE GELINGT, WENN VIELE BETEILIGT SIND UND BÜRGER PROFITIEREN

Die Energiewende in Deutschland ist ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Erfolgsprojekt. Bürgerenergie ist ein wichtiger Treiber dieser Energiewende. Fast jede zweite Kilowattstunde Ökostrom kommt aus Anlagen, die Bürgern gehören. Eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist auch in Zukunft eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. i.Gr. ist Vordenker der dezentralen Energiewende in Bürgerhand und vertritt die Interessen der Bürgerenergie.

Zur Homepage des Bündnis Bürgerenergie e.V.  kurz: BBEn

und der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften

Hier geht's zum Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende 2017 

 

BÜRGERENERGIE IN DEUTSCHLAND

Heute erzeugen fast zwei Millionen „Kraftwerke“ in Deutschland Energie – aus Sonne, Wind und Biomasse. Um die Energiewende zu vollenden, muß nun die Konsumentenseite verstärkt einbezogen werden. Die Verteilernetze werden zu intelligenten Stromnetzen (Smart Grids). Und Konsumenten werden zu „Prosumern“, die nicht nur Energie verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
Das fordert die Netzbetreiber heraus, ihre Verteilernetze sollen Großverbraucher steuern und den Verbrauch bei Dunkelflaute drosseln. Eine größere Bilanzkreisverantwortung und die Regionalisierung der Energieversorgung können einen entscheidenden Beitrag leisten. Hier setzen neue regionale Zusammenschlüsse, wie z.B. die genossenschaftlich organisierte "Regionalstrom Franken e.G." an.

 

ENERGIEGENOSSENSCHAFT

Die Genossenschaft Regionalstrom Franken eG wurde 2014 gegründet.  Ziel ist, die zahlreichen Kleinerzeuger der Region westlich von Nürnberg zu bündeln und den Strom gemeinsam mit Stadt- und Gemeindewerken in der Region bis zum Endkunden zu vermarkten. Die Energieerzeuger der Region sichern sich damit eine Zukunft auch nach dem Auslaufen der Förderung nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz.

Link zu www.regionalstrom-franken.de/

Die Umstellung von der zentralen Stromerzeugung auf kleinere, dezentrale Erzeugeranlagen führt zu komplexeren Strukturen. Zu steuern sind Lastregelung, der Spannungshaltung im Verteilnetz und zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Dazu braucht es die kommunikative Vernetzung und Steuerung von Stromerzeugern, Speichern, elektrischen Verbrauchern und Netzbetriebsmitteln in Energieübertragungs- und -verteilungsnetzen. In wieweit die Elektrizitätsversorgung in einem regional ausgerichteten Genossenschaftsmodell gelingt, erprobt die Regionalstrom Franken eG. Ziel ist es, die zahlreichen Kleinerzeuger der Region westlich von Nürnberg zu bündeln und den Strom gemeinsam mit Stadt- und Gemeindewerken in der Region bis zum Endkunden zu vermarkten.