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Göppel einer der Erstkläger -

Karlsruhe, 29. April 2021 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehreren Klägern gegen unzureichenden Klimaschutz in wichtigen Punkten Recht gegeben. Die politischen Entscheidungsspielräume dürften "die physischen Grundlagen menschlicher Existenz nicht aufs Spiel setzen", urteilte das Gericht. Damit gibt es nun erstmals eine Verknüpfung zwischen Umweltzielen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Politik!

Josef Göppel war im November 2018 einer der ersten Kläger gegen die wirkungsschwache deutsche Klimagesetzgebung. Zitat aus seiner Klage: "Ich habe mich der Beschwerde angeschlossen, weil die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nicht umsetzt. Deutschland fällt sogar immer weiter zurück. Beschlüsse werden nicht ernst genommen."

Details des Urteils finden Sie hier.