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BVerfG: Zögerlicher Klimaschutz verfassungswidrig!

Göppel einer der Erstkläger -

Karlsruhe, 29. April 2021 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehreren Klägern gegen unzureichenden Klimaschutz in wichtigen Punkten Recht gegeben. Die politischen Entscheidungsspielräume dürften "die physischen Grundlagen menschlicher Existenz nicht aufs Spiel setzen", urteilte das Gericht. Damit gibt es nun erstmals eine Verknüpfung zwischen Umweltzielen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen der Politik!

Josef Göppel war im November 2018 einer der ersten Kläger gegen die wirkungsschwache deutsche Klimagesetzgebung. Zitat aus seiner Klage: "Ich habe mich der Beschwerde angeschlossen, weil die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nicht umsetzt. Deutschland fällt sogar immer weiter zurück. Beschlüsse werden nicht ernst genommen."

Details des Urteils finden Sie hier.

Ein Gedanke zu „BVerfG: Zögerlicher Klimaschutz verfassungswidrig!

  1. Anton Wiedemann

    Ich gratuliere Josef Göppel und den Menschen zu diesem Erfolg in Karlsruhe.
    Erstaunlich ist, dass einige Politiker aus unserer gemeinsamen Partei (und CDU) das Urteil loben, obwohl sie kurz vorher notwendige Maßnahmen in der Klimapolitik erfolgreich verhindert haben. Was soll man von deren Politik halten? Waren sie einfach zu feige, das Richtige und Notwendige zu tun? Vielleicht aus Angst, es könnte karriereschädlich sein oder Lobbyisten könnten enttäuscht sein?
    Ich freue mich jedenfalls riesig, dass jetzt die Weichen hoffentlich richtig gestellt werden.

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