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Bürgergemeinschaften und Eigenverbraucher bekommen günstigere Bedingungen

Brüssel - Die neue europäische Richtlinie zur "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" ist seit 24.12.2018 in Kraft. Kleinerzeuger und Bürgergemeinschaften bekommen erheblich günstigere Bedingungen.

Das europäische Parlament hat am 11. Dezember 2018 die neue „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ beschlossen. Sie war wohl als Weihnachtsgeschenk gedacht, denn man ließ sie am 24. Dezember in Kraft treten. Hält der Inhalt was der Titel verspricht? Wir denken schon. Hier die wichtigsten Neuregelungen:

1. Für Energie, die „an Ort und Stelle“ verbraucht wird, sollen die Mitgliedstaaten keine Abgaben, Umlagen oder Gebühren erheben. Das gilt bis zu 30 kW installierter Leistung.
Falls selbsterzeugter Strom nach einem nationalen Gesetz gefördert wird, kann er zwar mit einer Umlage belastet werden; diese darf aber nicht „die Wirtschaftlichkeit untergraben.“

2. Eigenverbraucher dürfen ihren überschüssigen Strom direkt, über Aggregatoren oder über Erzeugerplattformen verkaufen.

3. Die Richtlinie sieht außerdem die Möglichkeit zum „kollektiven Eigenverbrauch“ in Mehrparteiengebäuden und Gebäudekomplexen vor.

4. Erstmals verankert das europäische Recht „Erneuerbare Energien Gemeinschaften“ als eigenständige Wirtschaftsakteure.
Ihre Tätigkeit soll „keinem rein kommerziellen Zweck dienen,“ sondern primär „den Nutzen der Mitglieder und der Umgebung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht fördern.“
Die Kontrolle des Betriebs soll durch Anteilseigner und Mitglieder erfolgen, die in der Nähe ansässig sind.

Alles in allem ist damit für die Bürgerenergie eine stabile Rechtsgrundlage geschaffen!

5. Die Bürgergemeinschaften haben ebenso wie die Eigenverbraucher das Recht, Energie nicht nur zu erzeugen, sondern auch zu speichern, innerhalb der Mitglieder zu teilen oder an Dritte zu verkaufen.

6. An zwei Stellen geht die neue Richtlinie zum Schutz der Bürgergemeinschaften sogar vom „soll“ zu deutlicheren Formulierungen über:
• Bei Ausschreibungen „sind“ die Spezifika von Bürgergemeinschaften besonders zu berücksichtigen.
• Die Kooperation der Verteilnetzbetreiber mit den Gemeinschaften zur Ermöglichung von Energietransfers und Informationszugängen „ist sicherzustellen.“

7. Bei Ausschreibungen können die Mitgliedstaaten „kleine Anlagen“ und Demonstrationsprojekte künftig ausnehmen. Außerdem erlaubt die Richtlinie „regionale Diversifizierung.“
Das ist für Süddeutschland bei Windstrom-Ausschreibungen besonders wichtig.

8. Schließlich löst das europäische Recht endlich die Speicherproblematik: Mit Eigenerzeugungsanlagen zusammengeschaltete Speicher sollen ohne Doppelbelastung durch Gebühren, Abgaben und Netzentgelte betrieben werden dürfen.

An dieser Stelle müssen wir etwas Wasser in den Wein gießen. Nach dem Brüsseler Kompromiss haben die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2021 Zeit, die Richtlinie „entsprechend nationaler Gegebenheiten“ umzusetzen. Deutschland trat in den europäischen Verhandlungen gegenüber der dezentralen Bürgerenergie als Bremser auf. Deshalb wird noch viel Druck auf die Bundesregierung nötig sein, damit das neue europäische Recht in unserem Land ohne Abstriche wirksam wird.

Hier können Sie den Beitrag abrufen: 190114-Neuer Europäischer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien

 

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege und die französische Conservatoires d‘espaces naturels  werden künftig gemeinsam in Brüssel auftreten. Die beiden größten europäischen Landschaftspflegeorganisationen wollen Landwirte, die naturnah wirtschaften, besonders gefördert sehen. Vor allem für die Beweidung von Grünland mit Schafen, Ziegen und Rindern verlangen sie eine kostendeckende Prämie.

Das vereinbarten die beiden Vorsitzenden im nordfranzösischen Amiens, Christophe  Lepine (links) und Josef Göppel.

en français

Frankreich und Deutschland rücken enger zusammen

-   Bericht von Josef Göppel MdB zur Kontaktreise durch Frankreich vom 2. bis 7. Oktober 2017   -

Am 25. Mai 2016 legte das französische Agrarministerium einen bemerkenswerten Beitrag zur gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 vor. Darin will Frankreich „über die auf Mehrkosten und entgangenes Einkommen gestützte Grundlogik der Agrarumweltmaßnahmen“ hinausgehen, die derzeitige zweite Säule „erheblich verstärken“, eine eigene „Förderachse für öffentliche Umweltgüter“ einrichten und schließlich „den Mehrwert zum Nutzen von Gesellschaft und Umwelt, der nicht in den Betriebsbüchern erscheint“ entgelten.

Ähnlich lautende Ankündigungen des neuen französischen Landwirtschaftsministers Stéphane Travert und aktuelle Forderungen des französischen Umweltminister Nicolas Hulot zeigten einen günstigen Moment an, um die französischen Vorstellungen aufzugreifen und mit ähnlichen deutschen Vorschlägen zu verknüpfen.

Endlich sollte auch der persönliche Kontakt mit der größten französischen Umweltorganisation Les Conservatoires d`espaces naturels hergestellt und mit den deutschen Landschaftspflegeverbänden verknüpft werden. Zu Beginn reiste ich zwei Tage durchs Land und besuchte Bauern in einem intensiven Ackerbaugebiet, einen professionellen Ziegenhalter und Schäfer in den Flusstälern von Loire und Cher.

Den ganzen Bericht können Sie hier 171013_Frankreich_Bericht_final herunterladen.