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Maßloser Flächenfraß – ein Beispiel aus Franken

Position von Josef Göppel zum Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden -

27.Oktober 2017

Gewerbefläche auf einen Schlag um 50 % ausdehnen?

Der Entwurf des Flächennutzungsplansder Stadt Herrieden sieht vor, die Gewerbeflächen von 152 Hektar um 77 Hektar auf 229 Hektar auszudehnen. Das würde bedeuten, dass der seit dem 2. Weltkrieg in 72 Jahren gewachsene Gewerbebestand innerhalb der nächsten 15 Jahre um 50 % ausgedehnt wird! Dieser Umgang mit den Flächen unserer Stadt übersteigt jedes realistische Maß und den konkret sichtbaren Bedarf.

Die massive Überbauung des Außenbereiches steht im Widerspruch zu den vom Stadtrat am 23.11.2016 selbst beschlossenen Zielen. Im Kapitel 1.1 der Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans heißt es: „Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung verfolgt auch die Stadt Herrieden einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Bei der Entwicklung muss eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden. Grundlegend muss bei jeglicher Entwicklung ein konkreter Bedarf nachgewiesen werden können. Nachfolgend muss dann geprüft werden, ob dieser Bedarf vorrangig im Zug der Innenentwicklung gedeckt werden kann.“

Vor diesem Hintergrund steht die Ausweisung von 77 Hektar zusätzlicher Gewerbeflächen einer bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung entgegen. Dabei ist in der Bilanzierung das potenziell geplante interkommunale Gewerbegebiet mit der Nachbargemeinde Aurach noch gar nicht enthalten, das im Herrieder Stadtgebiet weitere 40 Hektar Bauland für Gewerbe vorsehen würde. Das ist Flächennutzungsplanung nach dem Maximalprinzip. Sie stellt einen Bruch mit den Prinzipien der bisherigen Stadtentwicklung dar und wird einer verantwortungsvollen kommunalen Planungshoheit nicht gerecht!

34 Hektar neues Wohnbauland ausschließlich auf der grünen Wiese?

Die Netto-Neuausweisung der Wohnbaufläche soll bei 34 Hektar liegen. Mit Ausnahme einer Fläche in Rauenzell ist darin nirgends eine Innenentwicklung enthalten. Die im Analyseteil des Flächennutzungsplans erfassten Baulücken und Brachflächen von insgesamt 28 Hektar werden nicht aktiviert.

In seiner Bevölkerungsprognose stellt der Stadtrat auf Seite 72 ff der Begründung zum Flächennutzungsplan dagegen nur einen Wohnflächenbedarf von 25 Hektar für die nächsten 15 Jahre fest.

Besonders wertvoll: Lärmfreier Freiraum im Südosten

Jede gute Stadtentwicklung achtet einen wichtigen Grundsatz: Neue Planungen dürfen die Wohnqualität der schon hier lebenden Menschen nicht verschlechtern. Durch das Stadtgebiet Herrieden verläuft die Autobahn A 6, deren letztes Teilstück zwischen Neuendettelsau und Dorfgütingen in den nächsten Jahren ebenfalls noch auf sechs Spuren erweitert wird. Das bedeutet gegenüber dem jetzigen Zustand eine noch stärkere Lärmabstrahlung. Besonders problematisch wirken dabei die Altmühlüberquerung auf einem hohen Damm und die ins Tal abfließende Schallemission vom Bereich der Ausfahrt Herrieden. Deshalb ist der weitgehend lärmfreie und fußläufig erreichbare Freiraum im Osten und Süden der Stadt für die Herrieder Bevölkerung besonders wichtig, um sich ohne den Dauerlärm der Autobahn im Freien bewegen zu können. Die Fuß- und Radwegverbindungen in das Altmühltal dürfen nicht unterbrochen werden! Die für das Möbelwerk Schüller an der Straße nach Rauenzell neu ausgewiesene Erweiterung ist größer als die in 50 Jahren von der Firma tatsächlich benötigte Fläche! Ich unterstütze jede organische Eigenentwicklung, doch das muss in einem realistischen Maß und mit Rücksicht auf das Gemeinwohl geschehen.

Grundwasserneubildung - CO2-Speicherung - Wiesenbrüter

Altmühlwiesen sind ökologisches Kerngebiet

Franken ist ein Trockengebiet. Die Grundwasserneubildung liegt hier ein Drittel unter dem Bundesdurchschnitt. Entscheidend ist dabei aber die Art der Bodenoberfläche. Im Vergleich zu Ackerland ist der Oberflächenabfluss von Dauergrünland nur halb so hoch. Wiesen können 80 % des Jahresniederschlags speichern, Äcker nur 40 %. Darüber hinaus ist die Haltekraft unter der Grasnarbe von Wiesen erheblich länger. Grundwasser ist nach dem Bayerischen Wasserrecht ein Allgemeingut. Nutzungen sind auf seinen besonderen Wert abzustimmen.

Darüber hinaus hat Dauergrünland neben den Wäldern die höchste Klimaschutz­wirkung. Der Wiesenhumus speichert jährlich drei bis vier Tonnen CO2 in einem Hektar ein; Äcker setzen im gleichen Zeitraum CO2 frei.

Schließlich sind die Wiesenflächen östlich des Firmengeländes Schüller zwischen der Staatsstraße nach Rauenzell und Roth formell ausgewiesenes Wiesenbrüterschutzgebiet. Das Überleben gesetzlich geschützter Arten wie Brachvogel, Bekassine und Kiebitz würde durch eine weitere Bebauung existenzgefährdend eingeengt.

Südumgehung durch das Schutzgebiet NATURA 2000

Im Entwurf des neuen Flächennutzungsplans hat der Stadtrat eine Umgehung geplant, die von der Leibelbacher Straße abzweigen, das Schüller-Gelände umrunden und von Roth her über den sogenannten Kastenweg in die Straße nach Rauenzell münden soll.

Dieses Verkehrsprojekt würde die Hochwasserschutzzone und das europäische Schutzgebiet Natura 2000 diagonal schneiden und damit den Kernbereich des natürlichen Erbes unmittelbar an der Altstadt zerstören. Das ist eine klar gesetzwidrige Planung!

Als Begründung werden Verkehrsstaus zu den Schichtwechseln der Herrieder Firmen an verschiedenen Stellen um die Altstadt genannt. Nach meiner Meinung sollten die Herrieder Firmen statt dessen etwas ins Auge fassen, was schon lange diskutiert wird – die zeitliche Staffelung ihrer Schichtwechsel um 15 oder 30 Minuten.

10 Gründe gegen die Bebauung der Altmühlwiesen

Das Schüller Möbelwerk hat in den letzten 50 Jahren eine beeindruckende wirtschaftliche Aufbauleistung erbracht. Dafür wurden bis heute 22 Hektar überbaut. Nun ist in den Altmühlwiesen ein Werk 2 mit noch einmal 25 Hektar geplant. Hier die Auswirkungen zusammenfassend im Überblick:

  1. Die Überflutungsräume der nördlichen Altmühlseitenbäche Klingengraben und Ameisengraben werden in Richtung Roth verlagert.
  2. 25 Hektar Fläche gehen für die Grundwasserneubildung verloren.
  3. In der gleichen Größenordnung verschwindet eine klimawirksame CO2-Senke, die der Atmosphäre jährlich 100 Tonnen CO2 entzieht.
  4. Der komplette nördliche Teil des Wiesenbrüterschutzgebiets mit der Brückenfunktion zu den Biotopflächen Saubrunnen und Chorweiher wird zerstört.
  5. Der stadtnahe, fußläufig erreichbare Erholungsraum im Südosten Herriedens wird abgeschnitten. Dieser Bereich ist deshalb so wertvoll, weil sich die Menschen dort ohne den Dauerlärm der Autobahn im Freien bewegen können.
  6. Der Fußweg auf dem historischen Bahndamm als eine der Hauptachsen in das Altmühltal wird gesperrt.
  7. Die Straße nach Roth wird über kurz oder lang erneut verlegt werden und zwar bis an die Einmündung des Kastenweges in die St 2249 gegenüber dem Weg zum Kienberg.
  8. Die Staatsstraße nach Rauenzell soll ab dem Kreisverkehr in einem weiten Bogen nach Norden verlegt werden, um das Betriebsgelände Schüller nochmals zu vergrößern. Das beeinträchtigt die Eislauffläche und den Fußweg zum Kienberg.
  9. Das Schüller-Areal dominiert mit seiner Ausdehnung von 22 Hektar bereits jetzt das Stadtbild. Die Altstadt umfasst eine Fläche von 24 Hektar. Die Einkreisung mit weiteren 25 Hektar großflächiger Gewerbehallen lässt die Stadt vollends hinter Industriebauten verschwinden. Die als national bedeutsam eingestufte und vom Bund geförderte Renovierung des Stadtschlosses ist dann in der Stadtsilhouette nicht mehr sichtbar. Das kulturelle Erbe wird erdrückt. Von der jetzigen Stadtgrenze aus ragen die Gewerbehallen dann 1300 Meter keilförmig in die freie Landschaft hinaus.
  10. Die letzte unverbaute Stadtansicht von Süden her auf Stiftsbasilika, Stadtmauer und Storchenturm will der Stadtrat durch eine Staatsstraßenumfahrung entwerten. Deren Verlauf würde auch das europäische Schutzgebiet NATURA 2000 diagonal durchschneiden.

Eine positive Weiterentwicklung dieses Unternehmens ist voll zu unterstützen. Die Altmühlwiesen sind für ein Werk 2 aber der falsche Standort. Zu viele andere Belange des Gemeinwohls würden dadurch Schaden leiden. Das kann auch nicht mit im Voraus getätigten Grundstückskäufen begründet werden, zumal die Firma an der A6-Ausfahrt Aurach gleichzeitig eine zusätzliche Gewerbebaufläche von 20 Hektar erhalten soll.

Generell ist auch in der Industrie eine kompaktere Bauweise zwingend. Mit welchem Recht nehmen die jetzigen Stadträte kommenden Generationen alle Spielräume weg?

9 Gedanken zu „Maßloser Flächenfraß – ein Beispiel aus Franken

  1. Elisabeth Vogl

    Die geplanten Umgehungsstraßen, egal in welche Richtung, bringen ja noch zusätzlich weitere Zerstörung unserer Grünflächen mit sich. Ich finde es richtig und wichtig, weiterhin auf diesen ungeheuerlichen Flächenfraß hinzuweisen und wünsche Dir Ausdauer und Standhaftigkeit bei Deinen Bemühungen!

    Es darf nicht immer nur der Profit gesehen werden, es geht um die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Hier haben wir Verantwortung, eine lebens- und liebenswerte Umwelt zu erhalten.

    Elisabeth Vogl

    Antworten
  2. W. Maucksch

    Folgenden gesetzlichen Zwängen hätte die Stadt Herrieden bei der Erarbeitung des FNP Rechnung tragen müssen:

    Ziele (Z) und Grundsätze (G) des bayer. Landesentwicklungsprogrammes für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung: (Auszüge)

    (G) Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu.

    (Z) Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen vorrangig
    – die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und
    – flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden.

    (G) Es ist anzustreben, die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering zu halten.

    (Z) Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.

    (Z) In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden. Abweichend hiervon ist eine überorganische Siedlungsentwicklung in zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten sowie in geeigneten Gemeinden im Bereich von Entwicklungsachsen zulässig. Im Wohnsiedlungswesen ist eine überorganische Entwicklung auch in anderen geeigneten Gemeinden der Stadt- und Umlandbereiche in Verdichtungsräumen möglich.

    (G) Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sind möglichst schonend in die Landschaft einzubinden.

    (Z) Besonders schützenswerte Landschaftsteile sollen grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Dies gilt neben unter besonderem gesetzlichen Schutz stehenden Gebieten für
    – besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen und
    – Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorzubehalten sind.

    (G) Durch eine nachhaltige gemeindliche Planung, die eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik einschließt, ist der Nachfrage nach verfügbarem Wohnbauland und gewerblichem Bauland möglichst Rechnung zu tragen.

    (G) In den Stadt- und Umlandbereichen ist die Ausweisung gewerblicher Siedlungsflächen möglichst mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen abzustimmen.

    (Z) Großflächige Gewerbegebiete sollen in der Regel nur in geeigneten Zentralen Orten mit guter überregionaler Verkehrsanbindung ausgewiesen werden.

    (G) Eine verstärkte Abstimmung und interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden ist bei der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs und zur Verminderung von Erschließungs- und Infrastrukturkosten anzustreben.

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  3. W. Maucksch

    Zahlenspielchen aufgrund des FNP-Vorentwurfs vom Nov. 16 (hier keine Berücksichtigung von Flächenqualitäten z.B. für den Umweltschutz):

    1.)Wohnflächen bisher 193 ha, Mehrung 34 ha. Mischflächen bisher 182 ha, Mehrung 2 ha.
    Da Mischflächen weit überwiegend zum Wohnen genutzt werden, können sie für Übersichtszwecke mit den Wohnflächen zusammenaddiert werden: Wohnen: Bisher 355 ha, Mehrung 36 ha.

    2.)Gewerbeflächen bisher 152 ha, Mehrung 78 ha; Sonderflächen (wie Playmobil-Lager) 69 ha, Mehrung 15 ha.
    Da Sonderflächen weit überweigend gewerblich genutzt werden, können sie zu Übersichtszwecke mit den Gewerbeflächen zusammenadiert werden. Außerdem ist der Herrieder Anteil von 18 ha der 37 ha großen interkommunalen Gewerbefläche Herr./Aur. hinzuzuaddieren (bisher 0 ha): Gewerbe: Bisher 221 ha, Mehrung 111 ha.

    3.)Summa summarum Bisher 576 ha. Mehrung 147 ha.

    4.)Da Herrieden gut 1200 Jahre alt ist und währenddessen knapp 600 ha "verbaut" hat, wurden bisher knapp 0,5 ha pro Jahr verbaut.
    Für die nächsten 12-15 Jahre wurde die "Verbauung" von 147 ha geplant, also von 10 ha pro Jahr.
    Es ist also eine gut zwanzigfache Verbauungsgeschwindigkeit geplant.
    Die gesetzlich fixierte organische Entwicklung sieht vollkommen anders aus.

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  4. Mueller Konrad

    Hallo Herr Göppel,
    Ich bin ein Bewohner der Ortschaft Roth, diese Ortschaft verschwindet komplett hinter der Firma Schüller. Wir sind dann ein Industriegetto .
    Sie teilen mit Ihrer Begründung die Ängste der Bürger und stellen diese auch
    richtig dar.
    Das kann man leider von einigen unserer Stadträte und unseren Bürgermeister nicht behaupten.
    Ich hoffe viele Bürger lesen Ihre Position und stellen sich diesmal gegen die Wünsche der Herrieder Industrie Lobby.

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  5. Hans Jürgen Ritzer

    Sehr geehrter Herr Göppel,

    als Bewohner des durch die beabsichtigte Erweiterung des Gewerbegebietes im Osten von Herrieden um 22 ha(!) massiv betroffenen Ortsteils Roth hoffe ich wirklich sehr, dass Sie in Ihren Bemühungen nicht nachlassen, auch in der Öffentlichkeit weiter auf die dadurch eintretenden negativen Folgen deutlich hinzuweisen.
    Die durch die massive Betriebserweiterung an dieser Stelle vorhersehbaren Auswirkungen für den Ortsteil Roth bei regelmäßigem Hochwasser der Altmühl oder bei Starkregen sind neben der massiven Zunahme von Lärm, Immissionen und Verkehr sowie für das gesamte Landschaftsbild an dieser Stelle und die östliche Ortsansicht von Herrieden eine einzige Katastrophe.
    Es ist zu befürchten, dass die Mehrheit des Stadtrates vor diesen Fakten einfach die Augen verschließt oder parteiintern "auf Linie" gebracht wurde und wird. Anders ist dieser Wahnsinn nicht zu erklären. Es bleibt die Hoffnung, dass Ihre Stimme ein anderes Gewicht hat, als die eines einfachen normalen Bürgers.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Jürgen Ritzer

    Antworten
  6. Alfns Brandl

    Josef Göppel hat als verantwortlicher Stadtrat in Herrieden in den neunziger Jahren im Flächennutzungsplan 95 ha "Flächenfrass" betrieben mit dem Unterschied, dass er damals keine ökologischen Ausgleichsflächen im Verfahren geplant hat. Er hat also 95 ha zu hundert Prozent gefressen. Im Gegensatz dazu brauchen wir wie o. dargestellt 77 ha und haben dafür im Umweltbericht 160 ha mögliche Ausgleichsflächen vorbereitet. Hinzu kommen noch mal 11 ha Renaturierung Altmühl. Schlimm daran ist, dass ich das Josef Göppel mehrfach gesagt habe und er trotzdem einseitig darstellt und damit mit den Ängsten der Menschen spielt und unserer Generation keine Chance zum Entwickeln lässt, obwohl wir verantwortlicher um gehen als sie selbst in Verantwortung. Schade.

    Alfons Brandl

    Antworten
    1. W. Maucksch

      Sehr geehrter Herr Brandl,
      Ihre in der Landwirtschaft tätigen Wähler werden nicht davon begeistert sein, wenn sie lesen, dass Sie der Landwirtschaft nicht nur 77 ha für Gewerbe entziehen, sondern auch 160+11=171 ha für Naturschutzzwecke.
      Maucksch

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    2. W. Maucksch

      Sehr geehrter Herr Alfns Brandl, wie ich inzwischen erfahren habe, hat die 11-ha-Altmühl-Renaturierung mit der Stadt nichts, aber auch gar nichts zu tun. Es ist eine Maßnahme der freistaatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung (mit Unterstützung der Flurbereinigungsverwaltung). Sie schmücken sich also mit fremden Federn.
      Übrigens wurden die im alten Flächennutzungsplan dargestellten Ortseingrünungen nicht realisiert - Papier ist geduldig.
      Maucksch

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  7. Heinrich Sand

    Servus und guten Abend Josef,
    ich stimme dir in deinen 10 Gründen gegen eine Bebauung der Altmühlwiesen
    sowie deinen Argumenten zu dem ungezügelten Flächenfraß in vollem Umfange zu !
    Ich hoffe daß Du weiterhin so ein standhafter Verfechter bleibst und auch lange sein wirst.
    Es grüßt dich herzlich !
    Heiner Sand

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